Treppenhausreinigung: Pflichten für Hausverwaltungen & Vermieter
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Das Treppenhaus ist Gemeinschaftsfläche – und seine Reinigung sorgt regelmäßig für Diskussionen. Für Hausverwaltungen und Vermieter lohnt sich ein klarer Blick auf Zuständigkeit und Turnus.
Wer ist zuständig?
Grundsätzlich ist der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen verantwortlich. Häufig wird die Treppenhausreinigung per Hausordnung auf die Mieter übertragen (Stichwort Kehrwoche) – oder, immer beliebter, an einen professionellen Dienstleister vergeben.
Die Vergabe an eine Reinigungsfirma vermeidet Streit zwischen Mietern, sichert ein gleichbleibendes Sauberkeitsniveau und entlastet die Verwaltung.
Wie oft sollte gereinigt werden?
Ein üblicher Turnus ist die wöchentliche Reinigung; bei stark frequentierten Häusern oder Erdgeschoss-/Eingangsbereichen auch häufiger. Der passende Rhythmus richtet sich nach Lage, Nutzung und Anzahl der Parteien.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
- Treppen, Stufen, Geländer und Handläufe
- Eingangsbereiche, Aufzüge und Briefkastenanlagen
- Kellerflure und Gemeinschaftsräume
- gut zugängliche Fenster im Treppenhaus
Tipp für Hausverwaltungen
Achten Sie auf einen festen Turnus mit Leistungsverzeichnis und einer verlässlichen Ansprechpartnerin. So haben Sie jederzeit nachweisbar geregelt, was wann erledigt wird – und reduzieren Rückfragen von Eigentümern und Mietern.
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